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Grundpflegerische Leistungen: Nahrungsanreichung, Waschen / Baden, An- und Auskleiden, Toilet-tengänge, Nachtwachen (Diese Leistungen können vom Pflegegeld der Pflegekassen bezahlt werden)
Behandlungspflegerische Leistungen: Blutzuckerkontrollen, Medikamentengabe, Wundversorgung, Portversorgung, An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen (Diese Leistungen werden von den Krankenkassen nach Vorlage einer Verordnung durch Ihren behandelnden Arzt bezahlt)
Private Leistungen: Botendienste, Wäschedienste, Einkaufsdienste, Begleitservice, Betreuungs-Service (Diese Leistungen werden von Ihnen privat bezahlt. Lassen Sie sich doch von Ihren Angehörigen Gutscheine dafür schenken!)
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